Dolmetscher:innen im kirchlichen Kontext
Für taube Menschen ist eine Übersetzung in Gebärdensprache notwendig, wenn besondere Gottesdienste wie Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung oder eine Trauerfeier in Lautsprache gefeiert werden. Hierfür sind zunächst die Seelsorger:innen der jeweiligen Region zuständig.
Falls diese einen solchen Termin nicht wahrnehmen können, bestellen sie eine:n Gebärdensprach-Dolmetscher:in. Dasselbe gilt beispielsweise auch für einen Elternabend im Rahmen der Kommunionvorbereitung oder für das Taufgespräch.
Was für die Bestellung von Dolmetscher:innen notwendig ist, welche Kosten hierfür anfallen und wer diese Kosten übernimmt, ist im Dokument „Bestellung von und Kostenübernahme für Dolmetschleistungen im kirchlichen Kontext“ (PDF) zusammengefasst.